
Auf der einen Seite konkurriert die Errichtung von Windenergieanlagen in unserem dicht besiedelten Ballungsraum in vielfältiger Weise mit anderen wichtigen Nutzungsansprüchen. Andererseits ist die Gewinnung von Strom aus Wind und Sonne sinnvoll und notwendig, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende. Die dafür erforderlichen technischen Anlagen, so insbesondere Windenergieanlagen, wirken sich jedoch nicht unerheblich auf das nähere Umfeld, vor allem auf das Landschaftsbild und die Natur aus. Umso wichtiger ist die raumplanerische Steuerung solcher Anlagen über eine Konzentrationszone.
Aktuell prüft die Verwaltung mittels eines Rechtsgutachtens, ob die seinerzeit vom Rat der Stadt Bornheim beschlossene Konzentrationszone für Windenergieanlagen in der Tallage bei Sechtem rechtswirksam ist und somit Anträge von Investoren auf Genehmigung von Windenergieanlagen auf der Ville keine Aussicht auf Erfolg haben. Diese umfangreichen Prüfungen sollten abgewartet werden, denn entscheidend ist die Frage, ob außerhalb ausgewiesener Konzentrationszonen im Rahmen von Einzelgenehmigungsverfahren Windkraftanlagen überhaupt zulässig sind.
Der Rat hat sich nach intensiver Prüfung in der damaligen Diskussion um den Flächennutzungsplan ganz bewusst für eine Windkonzentrationszone in der Tallage bei Sechtem entschieden, nicht aber auf der Höhe der Ville. Man hat sich damals wie heute davon leiten lassen, dass die Flächen bei Sechtem in landschaftlicher Hinsicht durch die dort verlaufende Hochspannungsleitung, bereits erheblich vorbelastet sind. Auch die heutigen Vertreter der CDU Fraktion stehen zu dieser damalig beschlossenen Konzentrationsfläche genauso wie zu dem beschlossenen Flächennutzungsplan. „Stadtentwicklung und Planung brauchen Kontinuität und Verlässlichkeit“, so die Fraktionsvorsitzende der CDU Petra Heller.
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