Mitgliederversammlung am 15. Dezember 2017 der CDU Bornheim –Stadtverband-

12.12.2017

Mitgliederversammlung am 15. Dezember 2017 der CDU Bornheim –Stadtverband-

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie recht herzlich zur nächsten Mitgliederversammlung mit Vorstandsneuwahl einladen.

Wir treffen uns:
um 19.00 Uhr in den Ratssaal der Stadt Bornheim
mit Neuwahl des Vorstandes und der Delegierten für den Kreisparteitag

1. Eröffnung/Begrüßung durch die/den Vorsitzende/n
2. Wahl eines/r Versammlungsleiter/s/in
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Wahl eines/r Protokollanten/Protokollantin der Versammlung
5. Feststellung, dass zu dieser Mitgliederversammlung satzungsgemäß und ordnungsgemäß eingeladen wurde
6. Wahl einer Mandatsprüfungskommission
7. Wahl einer Stimmzählkommission und Stimmzählern
8. (Pol.)-Rechenschaftsberichte
a) Bericht des/der Vorsitzenden
b) Bericht des/der Kassenführers/in
9. Aussprache zu den Berichten mit Antrag auf Entlastung des Vorstands
10. Bericht der Mandatsprüfungskommission
11. Neuwahl des Parteivorstandes
a) Beschluss über Umfang und Zusammensetzung des Vorstands
b) Neuwahl eines/einer Vorsitzenden
c) Wahl einer/s Stellvertreter/in
d) Wahl einer/s Schriftführerin/Schriftführers
e) Wahl einer/s stellv. Schriftführerin/Schriftführers
f) Wahl einer/s Kassenführerin/Kassenführers
g) Wahl einer/s stellv. Kassenführerin/Kassenführers
h) Wahl eines/r Pressesprechers/in
i) Wahl einer/s Mitgliederbeauftragten
j) Wahl von Beisitzern/Beisitzerinnen

12. Sonstige Wahlen
Wahl von zwei Kassenprüfern
13. Wahl der Kreisparteitagsdelegierten
Die Wahl vom Juni 2017 muss aufgrund eines beanstandeten und festgestellten Formfehlers erneut durchgeführt werden.
14. Feststellung, dass gegen die Neuwahlen (die Abstimmungsdurchführung und die ermittelten Abstimmungsergebnisse) keine Einwände erhoben werden
15. Beschluss über die Vernichtung der Stimmzettel
16. Verschiedenes
17. Schlusswort

Während den Auszählungen werden wir Berichte der Europa- Bundes- und Landespolitiker, des Landrates sowie der Kreisvorsitzenden hören, sofern es ihnen möglich ist an der Veranstaltung teilzunehmen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie zahlreich an dieser Versammlung teilnehmen und somit zum Gelingen beitragen.

Mit freundlichen Grüßen


Gabriele Kretschmer
CDU Stadtverbandsvorsitzende

 

§ 30 Beschlussfähigkeit

1)  Mitgliederversammlungen sind gem. § 30 Satzung CDU Rhein-Sieg ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn zu diesen Versammlungen ordnungsgemäß eingeladen wurde.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die nicht länger als sechs Monate mit der Zahlung ihrer Beiträge schuldhaft im Rückstand sind.