CDU: Fachkompetenz ist unabdingbare Voraussetzung!

24.05.2016

Kommunalaufsicht erwägt Beanstandung der Wahl von Frau von Bülow zur Beigeordneten

Die Umstände um die Wahl der Sozialdezernentin nehmen immer bizarrere Züge an. Durch eine Stellungnahme der Kommunalsaufsicht sieht sich nun die CDU Fraktion in ihrer Einschätzung bestätigt, dass der Bürgermeister offensichtlich nicht nur nach dem Prinzip der Bestenauslese, sondern aufgrund eigener politischer Erwägungen bei der Kandidatenauswahl für die Wahl der vakanten Beigeordnetenstelle agiert hat.

Dazu hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die Kommunalaufsicht bereits Bedenken zur Eignung der Kandidatin an die Bornheimer Stadtverwaltung angemeldet hat, bevor überhaupt ein Kommunalpolitiker sich hilfesuchend an die Siegburger Behörde wandte. „Ich bin erschüttert über die Vorgehensweise und das wäre ich auch, wenn andere Namen auf dem Vorschlag des Bürgermeisters gestanden hätten“, kommentiert Petra Heller, Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, die Wahl von Frau Alice von Bülow in der Ratssitzung am 19. Mai angesichts der Stellungnahme der Kommunalaufsicht.

Zuvor hatten sich am 9. Mai vier durch den Bürgermeister Henseler vorausgewählten Kandidaten in einer fraktionsübergreifenden Runde vorgestellt. Danach hatte u.a. auch die CDU-Fraktion im Gegensatz zu den anderen Fraktionen bereits Zweifel an der Befähigung Frau von Bülows angemeldet. „Da mir die Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung meiner Fraktion und der der anderen Fraktionen nach der Vorstellungsrunde so eklatant erschien, habe ich den Bürgermeister gebeten, die Bewerbungsunterlagen einsehen zu dürfen. Dies habe ich dann auch am 12. Mai im Vorfeld des Hauptausschusses getan.

Hierdurch wurde ich keineswegs überzeugt, dass die Kandidatin gemäß Gemeindeordnung die formalen Voraussetzungen erfüllt. In der folgenden interfraktionellen Runde am Nachmittag des 12. Mai beim Bürgermeister haben sowohl Herr Koch (FDP) als auch ich diese Bedenken geäußert. Hierbei habe ich den Bürgermeister gebeten, dies von der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen. Der Bürgermeister hat dies abgelehnt“, erklärt Heller weiter. Um aber keinen der Bewerber zu diesem Zeitpunkt öffentlich zu beschädigen hat die CDU der Vorauswahl von Hans Dieter Wirtz und Alice von Bülow zu diesem Zeitpunkt zugestimmt. Weil der Bürgermeister aber die konkrete Prüfung abgelehnt hatte, bat die CDU-Fraktion am 13. Mai die Kommunalaufsicht um eine Prüfung der Befähigung von Frau von Bülow. Dies taten dann auch wohl noch andere Ratsmitglieder.

Die Kommunalaufsicht hat daraufhin Herrn Henseler am 17. Mai mitgeteilt, dass nach ihrer Einschätzung die Bewerberin von Bülow  weder über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen noch über ausreichende Erfahrung verfüge, um die vakante Beigeordnetenstelle nach §71 Abs. 3 der Gemeindeordnung auszuüben und dass für den Fall einer Wahl von Frau von Bülow die Kommunalaufsicht dies beanstanden würde. Dabei informierte die Kommunalaufsicht auch darüber, dass diese Bedenken dem Bürgermeister bereits im Vorfeld der Hauptausschusssitzung am 12.05. mitgeteilt worden seien.

Dass der Bürgermeister dies nicht in die Politik kommunizierte, hinterlässt einen faden Beigeschmack bzw. ein „Gschmäckle“, weil er sich eindeutig für die Bewerberin mit seinem Parteibuch positionierte. Eiligst schob er der Bewerberin noch einen passgenauen „Nachweis“ über Führungsverantwortung für rund 100 Mitarbeiter unter.

Dass vor allem die Grünen die Prüfung und die Stellungnahme der Kommunalaufsicht als politisches Kalkül bezeichnen, sei vor allem vor dem Hintergrund bedenklich, dass lediglich ein Grüner bei der Vorstellung der Kandidaten anwesend war. Hier besteht ein berechtigter Verdacht, die Unterstützung für die Kandidatin am grünen Tisch entschieden zu haben.

Dass die CDU ihr Fraktionsmitglied Wirtz bei der Wahl unterstützte hatte daher nicht nur parteipolitische Gründe, sondern war geboten, weil alle geforderten Voraussetzungen uneingeschränkt vorlagen.