CDU-Fraktion möchte die geänderten Rahmenbedingungen juristisch bewerten lassen.
Am Montagmorgen wurden die Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim von der Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Ratsbeschluss zur Wasserversorgungsumstellung auf Wahnbachtalsperrenwasser vom 26.01.2016 von der Bezirksregierung Köln aufgehoben wurde. Die Bezirksregierung begründet ihre Entscheidung damit, dass die Kosten der Umstellung der Wasserversorgung in keinem Verhältnis zum erwünschten Qualitätszuwachs stehe. Dabei spricht die Bezirksregierung von „überflüssigen Kosten“, die weder der Kommune noch den Bürgerinnen und Bürgern angelastet werden könnten.
„Damit haben sich die Rahmenbedingungen für die kommunale Selbstverwaltung grundlegend geändert. Jedenfalls ist es bislang originäre Zuständigkeit eines Rates gewesen, über die Wasserversorgung seines Gemeinwesens nach gründlicher Abwägung entscheiden zu können. Dieses hohe Recht schränkt die Bezirksregierung mit Hinweis auf die Kosten ein. Um hier eine klare und in der Sache eindeutige Bewertung dieses Vorgangs zu erhalten, werden wir als CDU Fraktion eine juristische Expertise einholen, die dies näher beleuchtet“, erklärt Petra Heller, Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion.
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